Ab sofort gilt die 2G-Regelung für den Bibliotheksbesuch

Ab sofort gelten mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 24.11.2021 neue Regelungen für euren Bibliotheksbesuch:

? Besucher*innen benötigen einen 2G-Nachweis (genesen oder geimpft). Zusätzlich müsst ihr einen gültigen Ausweis mit Lichtbild vorzeigen.
? Kinder bis einschließlich 15 Jahren sind davon ausgenommen.
? Bitte denkt weiterhin an einen medizinischen Mund-Nasenschutz (OP-Maske oder FFP2-Maske).
? Die Rückgabe von Medien ist ohne 2G über unsere Außenrückgabe möglich.

Unsere aktuellen Öffnungszeiten (Stand 24.11.2021)

Dienstag und Mittwoch: 10 – 18 Uhr
Donnerstag: 14 – 18 Uhr
Freitag und Samstag: 10 – 13 Uhr

Alle weiteren Infos rund um den Bibliotheksbesuch kann man in diesem Beitrag nachlesen.

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