[Update 05.04.2022: Wegfall der Zugangsbeschränkungen, Erweiterung der Öffnungszeiten]
Seit 19.02.22 gilt in der Bibliothek wieder die 3G-Zugangsregelung.
Besucher*innen benötigen also einen dieser Nachweise:
- Dokumentation über den vollen Impfschutz
- Nachweis über eine Genesung
- Einen tagesaktuellen negativen Schnelltest
Zusätzlich muss ein gültiger Ausweis mit Lichtbild vorgezeigt werden. Kinder bis einschließlich 17 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Foto: Stadtbibliothek
Es gelten weiterhin die bisherigen Öffnungszeiten und Regelungen, zum Beispiel die gängigen Abstandsregelungen und das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2- oder OP-Maske).