[Update 05.04.2022: Wegfall der Zugangsbeschränkungen, Erweiterung der Öffnungszeiten]
Seit 19.02.22 gilt in der Bibliothek wieder die 3G-Zugangsregelung.
Besucher*innen benötigen also einen dieser Nachweise:
- Dokumentation über den vollen Impfschutz
- Nachweis über eine Genesung
- Einen tagesaktuellen negativen Schnelltest
Zusätzlich muss ein gültiger Ausweis mit Lichtbild vorgezeigt werden. Kinder bis einschließlich 17 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Es gelten weiterhin die bisherigen Öffnungszeiten und Regelungen, zum Beispiel die gängigen Abstandsregelungen und das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2- oder OP-Maske).