#bleibzuhause – Information zur Schließung der Stadtbibliothek

Liebe Leserin, lieber Leser,

dieser Artikel hat den Stand vom 17.03.2020. Mittlerweile gibt es aktuellere Informationen zur Teilöffnung der Bibliothek. Hier kommen Sie zu unserem neuen „Fragen und Antworten“-Katalog.

Wir haben hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um unsere Medien, Leihfristen und Verlängerungen während der Schließung zusammengestellt.

Kontakt zur Bibliothek
Gerne können Sie uns von Dienstag bis Freitag
zwischen 10.00 und 16.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 02366 / 303650 oder per Mail unter stadtbibliothek@herten.de kontaktieren.

Was passiert mit den Medien, die Sie derzeit entliehen haben?
Ausgeliehene Medien werden so lange automatisch verlängert, bis die Bibliothek wieder geöffnet ist. Dabei gilt: Rückgabedatum + 2 Monate = Verlängerung. Aus 17. März 2020 wird somit der 17. Mai 2020, aus dem 18. März 2020 der 18. Mai 2020, unabhängig vom Wochentag.

Was ist mit bereits abgelaufenen Leihfristen?
Leihfristen, die bereits vor der Schließungszeit abgelaufen waren, werden von der automatischen Verlängerung nicht erfasst. Bitte melden Sie sich in diesem Fall zu den oben genannten Zeiten telefonisch oder per Mail bei uns.

Kann man Medien abgeben?
Die Rückgabe von Medien ist auch während der Schließung an der Außenrückgabe der Stadtbibliothek zwischen 5 und 23 Uhr jederzeit möglich. Bitte denken Sie an Ihren Leseausweis zum Öffnen der Außenrückgabe und schicken Sie keine Medien mit der Post an uns.

Was ist mit Spielen, Tonies usw?
Medien, die mit einem gelben Aufkleber „Stop! Keine Selbstverbuchung“ versehen sind, können  nicht an der Außenrückgabe zurückgegeben werden. Betroffen davon sind z.B. Gesellschaftsspiele oder Tonies. Bitte geben Sie diese Medien erst nach der Wiedereröffnung in der Bibliothek ab. Durch die automatische Leihfristverlängerung entstehen keine Versäumnisgebühren (es sei denn, die Leihfrist war bereits vor der Schließung am 17.03.2020 abgelaufen, s.o.).

Müssen Sie Versäumnisentgelte bezahlen?
In der Schließungszeit fallen keine neuen Versäumnisentgelte an. Sind jedoch bereits davor welche angefallen, müssen diese erst bezahlt werden, wenn die Stadtbibliothek wieder geöffnet hat.

Was passiert mit Medien, die Sie vorbestellt haben?
Vorbestellungen bleiben erhalten. Vorbestellte Medien liegen ab der Wiedereröffnung für 1 Woche zur Abholung bereit.

Können Sie während der Schließungszeit etwas vorbestellen?
Die Vorbestellung entliehener Medien ist während der Schließungszeit über unseren Online-Katalog https://bib-kreisre.de/ möglich. Sie können die Medien aber erst abholen, wenn wir wieder öffnen.

Ihr Leserausweis ist abgelaufen oder läuft ab. Was können Sie tun?
Bitte melden Sie sich in diesem Fall zu den oben genannten Zeiten telefonisch oder per Mail an uns.

Können Sie während der Schließung die Onleihe nutzen?
Die Onleihe steht Ihnen zur Verfügung: https://www.onleihe.de/kreisre/
Voraussetzung ist ein gültiger Leserausweis.

Komme ich an die Medien, die ich über die Fernleihe bestellt habe?
Nein. Fernleihbestellungen werden für die Schließungszeit gestoppt.

Wann öffnet die Bibliothek wieder?
Ein Datum zur Öffnung kann derzeit nicht benannt werden. Sobald wir etwas wissen, werden wir es mitteilen.

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Ein Gedanke zu „#bleibzuhause – Information zur Schließung der Stadtbibliothek

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