Neue Regelungen für Leihfristen, Versäumnisgebühren und Ausweisverlängerungen
Mittlerweile ist unsere Bibliothek seit dem 23.04. mit Einschränkungen für Sie geöffnet. Daher werden einige Sonderregelungen, die während der Schließung galten, nach und nach an die gewohnten Regeln angepasst.
Zum 19.05.2020 ändern sich diese Sonderregelungen:
Was passiert mit den Medien, die Sie derzeit entliehen haben?
Die Bibliothek ist seit dem 23.04.2020 wieder eingeschränkt geöffnet, die Rückgabe von Medien ist und war während der gesamten Schließzeit über die Außenrückgabe möglich.
Daher werden Leihfristen ab dem 19.05.2020 nicht mehr automatisch verlängert.
Sie können die Leihfrist wie gewohnt selbst im Online-Katalog, per E-Mail oder telefonisch (02366 / 303650) zu den unten genannten Zeiten verlängern.
Müssen Sie Versäumnisentgelte bezahlen?
Während der Schließzeit sind keine neuen Versäumnisentgelte angefallen. Sind jedoch bereits vor dem 14.03.20 welche angefallen, müssen diese bezahlt werden, sobald die Stadtbibliothek wieder geöffnet hat.
Ab dem 19.05.2020 werden die Leihfristen nicht mehr automatisch für Sie verlängert. Es können ab dann wieder Versäumnisentgelte bei der Überziehung von Leihfristen anfallen. Bitte denken Sie an die rechtzeitige Rückgabe der Medien bzw. Verlängerung der Leihfrist.
Ihr Leseausweis ist abgelaufen.
Sie können Ihren Leseausweis während unserer Öffnungszeiten bei uns vor Ort verlängern. Falls Sie aufgrund der noch eingeschränkten Öffnungszeiten nicht in die Bibliothek kommen können, melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail bei uns.
Unsere aktuellen Öffnungszeiten: